Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 7

Beschlussnummer SRB/079/2024:

Der Stadtrat der Stadt Zwönitz beschließt laut § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Zwönitz über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege die Festsetzung der Elternbeiträge gemäß beigefügter Elternbeitragsfestsetzung ab dem 01.01.2025 (Anlage 2).