Beschlussnummer SRB/056/2022:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, als Vertreter der Stadt Zwönitz in der Gesellschafterversammlung der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Zwönitz folgendes zu beschließen:
Der Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021 entlastet.
